Ihr Recht auf Information
Wie kommen staatliche oder kommunale Behörden zu bestimmten Entscheidungen? In welcher Form nehmen sie ihre Aufgaben wahr? Dass dies transparenter und nachvollziehbarer wird, ist vielen Menschen wichtig.
Die Informationsfreiheit hat sich zum Ziel gesetzt, dieser berechtigten Erwartungshaltung gerecht zu werden und so das Vertrauen in das demokratische Gemeinwesen zu stärken.
Um welche Art von Aufzeichnungen geht es?
Wie erhalte ich die gewünschten Auskünfte?
Wann bekomme ich eine Antwort?
Fallen Kosten für mich an?
Gibt es Ausnahmen für die Informationsfreiheit?
Hintergrund und weitere Informationen
Das Datenschutzgesetz des Landes wurde am 3. Mai 2018 reformiert und erhielt die neue Bezeichnung Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Ausgenommen von der darin definierten Auskunftspflicht von Landesbehörden und anderen öffentlichen Stellen sind beispielsweise der Landesverfassungsschutz, die Polizei, Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern.
Die Informationsfreiheit gilt für die hessischen Kommunen, falls diese ihre Anwendung ausdrücklich in einer eigenen Satzung bestimmen, wie es jetzt die Stadt Kassel getan hat. Danach ist der vierte Teil des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes für den Zugang zu amtlichen Informationen entsprechend anwendbar. Mögliche zukünftige Änderungen des Gesetzes werden damit automatisch auch für den städtischen Wirkungskreis gültig.
Einzelheiten stehen im Gesetz.