Beratung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes bieten jeweils für einen bestimmten Stadtbezirk Beratung und Hilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und anderen Sozialleistungsgesetzen an. Die Angebote richten sich an junge Menschen, Alleinerziehende, Eltern, Familien, Einzelpersonen.
Jugendschutz
Der Jugendschutz soll die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen (unter 18-Jährige) auf eine gesunde Entwicklung sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern.
Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz regelt im Wesentlichen, was jugendbeeinträchtigend und jugendgefährdend ist.
Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende, Anbieter von Medienprodukten und Institutionen.
Gegen Verstöße werden Straf- und Bußgeldvorschriften formuliert. In der Bundesrepublik Deutschland gelten bezüglich des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes die folgenden Gesetze und Verordnungen:
Gesetze und Verordnungen zum Jugendschutz
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung-KindArbSchV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (Öffnet in einem neuen Tab)
- Jugendschutz im Bereich der Medien (Öffnet in einem neuen Tab)
Diese beziehen sich auf:
- Jugendschutz in der Öffentlichkeit
Das Jugendschutzgesetz gilt in der Öffentlichkeit, also an Orten, die der Allgemeinheit zugänglich sind; zum Beispiel Geschäfte, Gaststätten, Kinos, Diskotheken, Spielhallen, Straßen und öffentliche Plätze. Für nicht-öffentliche, private Veranstaltungen oder Vereinsfeiern gilt das Gesetz nicht. - Jugendschutz im Hinblick auf Tabak und Alkohol
Weil der Konsum von Tabakwaren und alkoholhaltigen Getränken und Lebensmitteln gesundheitsgefährdend ist, enthält das Jugendschutzgesetz Regelungen zur Altersfreigabe dieser Waren. - Jugendschutz im Bereich der Medien
Das Jugendschutzgesetz legt fest, ab welchem Alter Jugendliche Zugang zu bestimmten Medien erhalten dürfen. Das betrifft Kinofilme, darüber hinaus auch Videos sowie Computer- und Videospiele, soweit diese in Form so genannter Trägermedien vorliegen (also auf CD, DVD, Videokassette). Für den Bereich von Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Online-Medien (z. B. Internet) regelt das der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
Struktureller Jugendschutz
Unter strukturellem Kinder- und Jugendschutz werden Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendhilfe verstanden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken.
Lebensräume von Kindern und Jugendlichen sollen angepasst und verbessert werden, indem gesellschaftliche Zusammenhänge und Strukturen, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können, erkannt und durch gestaltende und planende Maßnahmen beseitigt werden.
Dazu zählen:
- Verkehrsplanung
- Stadtplanung
- Spielraum- und Freizeitstättenplanung
- Umweltschutz
- Verhinderung von struktureller Vernachlässigung
Präventiver Kinder- und Jugendschutz
Der präventive Kinder- und Jugendschutz ist in erster Linie auf pädagogisches Wirken hin ausgerichtet.
Mittels präventiver, unterstützender, beratender, informativer und fördernder Angebote sollen Kinder und Jugendliche zum Umgang mit Gefährdungen und „Lebensrisiken“ befähigt werden. Ziel von Prävention ist die Erkennung und Vorbeugung möglicher negativer Entwicklungen.
Nicht nur an junge Menschen richten sich die Angebote, sondern auch an die Erwachsenenwelt, insbesondere an Eltern und Multiplikatoren, um sie (besser) zu befähigen, die jungen Menschen vor Risiko- und Gefährdungssituationen zu schützen.
Die Maßnahmen des präventiven Jugendschutzes sind im wesentlichen Angebote in folgenden Bereichen:
- Gesundheitsprävention
- Suchtprävention
- Gewaltprävention
- Mobile Jugendarbeit
- Antidemokratischen Tendenzen
- Medienschutz
Angebote Jugendschutz
Diese Angebote können kostenfrei von Schulen, Vereinen und Verbänden sowie von Jugendgruppen im Stadtgebiet Kassel gebucht werden:
Tom & Lisa (2-tägiger Workshop à 3 Stunden )
- Sensibilisierung für ein kontrolliertes und verantwortungsbewusstes Handeln im Umgang mit Alkohol
- Förderung von Teamkompetenzen und Selbstverantwortung
- Erwerb von Risikokompetenz (Einschätzen von Gefahrensituationen)
Medienpädagogik - Workshops zu den Themen:
- Was sind Cybermobbing, HappySlapping und Sexting?
- Datenschutz (Spuren im Netz)
- Soziale Netzwerke - Chat Risiken
- Sicherheit (iOS & Android, Wlan, GPS und Bluetooth)
- Computerspiele
- Glücksspiel im Internet
Workshop für Auszubildende im Einzelhandel
Auszubildende im Einzelhandel und in der Gastronomie müssen im Verkauf die Altersgrenzen für Alkohol und Nikotin einhalten. Im Workshop geht es um die Frage, was das für jeden einzelnen Auszubildenden bedeutet und wie im Einzelhandel der Jugendschutz stressfreier am Arbeitsplatz umgesetzt werden kann. Angeboten wird eine Schulung aus drei Modulen.
Theaterprojekt - Theater aus Sicht der Jugendlichen
Jugendliche setzen sich mit der Methode des darstellerischen Spiels mit unterschiedlichen Themen auseinander, z.B. Alkohol / Drogen / Medien etc. Es entstehen Szenen mit Facetten des Konsums, Darstellungen vom "Warum" verbinden sich mit Szenen von "Auswirkungen und Folgen".
KlarSicht Koffer - BZgA-Mitmach Parcours zur Tabak- und Alkoholprävention
Unser Einsatz der Materialen aus dem KlarSicht-Koffer werden Jugendlichen am 12 Jahren interaktiv Informationen zu den Suchtstoffen Alkohol und Tabak vermittelt. Auch die Werbung für diese "Genussmittel" wird beleuchtet. Die Jugendlichen erhalten Entscheidungsgrundlagen und -hilfen, um ihr Genuss- und Konsumverhalten gesundheitsförderlich zu gestalten.
Glücksspielsucht
Workshop mit dem Inhalt über Gefahren und Risiken, die bei Glücksspielen mit Geldeinsätzen entstehen, zu informieren:
- Was sind Glücksspiele
- Was fasziniert mich
- Ich kann nicht mehr aufhören zu spielen
- Welche Konsequenzen kann dieses Verhalten für mich und die Familie haben
Infoveranstaltungen zu illegalen Drogen
Für Schulklassen, Jugendgruppen und Eltern:
- Welche illegalen Drogen, dazu zählt auch Cannabis, sind auf dem Markt
- Wie wirken sie und welche Auswirkungen hat ihr Konsum
- Welche Wege führen aus dem Drogenmissbrauch
Kinderrechte
Die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention sind eine wichtige Grundlage unserer Arbeit. Es handelt sich um einen Vertrag, den fast alle Staaten am 20. November 1989 geschlossen haben. Das Kinder- und Jugendbüro hat für Kinder im Grundschulalter eine kleine Broschüre gestaltet, die Kinderrechte für die Hosentasche.