Das Programm → „Lebendige Zentren – Städtebauförderung Hessen“ (Öffnet in einem neuen Tab) fördert Projekte in Zentren, die das Wohnen, die Funktions- und Angebotsvielfalt, Aufenthaltsqualität, stadtverträgliche Mobilität und das Engagement Privater unterstützen. Es ist Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept, das 2017 für das Quartier rund um den alten Ortskern von Wehlheiden erstellt worden war - unter Beteiligung einer Vielzahl an engagierten Bürgerinnen und Bürger.
Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle ist das Quartiersbüro in der Gräfestraße 4. Zentraler Bestandteil des Beratungsangebots wird das Anreizprogramm, das voraussichtlich im Jahresverlauf 2024 für das Fördergebiet „Alter Ortskern Wehlheiden“ in Kraft tritt. Anzutreffen sind im Quartiersbüro Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kasseler Planungsbüros ProjektStadt: jeweils donnerstags von 15 bis 19 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Alter Ortskern Wehlheiden
Im Dezember 2015 hatte die Kasseler Stadtverordnetenversammlung die Ausarbeitung eines ISEK beschlossen. Die NH ProjektStadt (Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte / Wohnstadt) aus Kassel wurde beauftragt, gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner Foundation 5+, einem Kasseler Planungsbüro für Architektur und Landschaftsarchitektur, das ISEK zu erarbeiten. In einem ISEK werden die Entwicklungsziele und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung definiert. Die Aufstellung eines solchen Entwicklungskonzeptes erfolgt mit einer umfassenden und zielgruppenspezifischen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Das Städtebaufördergebiet
Das Fördergebiet liegt im Kasseler Stadtteil Wehlheiden. Die Abgrenzung des Fördergebiets orientiert sich an der ehemaligen alten Ortskerngrenze (1936) und bindet dadurch alle relevanten Bereiche, die wichtige ausstrahlende Funktionen für den restlichen Stadtteil haben (Zentrenfunktion) mit ein.
Das Fördergebiet umfasst eine Gesamtgröße von ca. 52 Hektar und bietet einen Lebensraum für ca. 4.700 Menschen in ca. 2.400 Haushalten (Stand 2021). Das Quartier dient vorrangig zu Wohnzwecken. Es zeichnet sich durch seine dörfliche Struktur (Fachwerkhäuser) aus, umgeben von einer weitestgehend gut erhaltenen gründerzeitlichen Bebauung und Bauten aus den 1950- und 1960-Jahren.
Es gibt einen Industriebetrieb und vereinzelt ein paar Handwerksbetriebe. Vorherrschend sind Dienstleistungs- und Einzelhandelsbetriebe. Im Bereich Wehlheider Platz, Kirchweg bis hin zum Georg-Stock-Platz, befindet sich der zentrale Versorgungsbereich, inklusive eines gastronomischen Angebotes.
Als zentrale Verflechtungspunkte fungieren der Wehlheider Platz, der Georg-Stock-Platz und der Kurt-Kersten-Platz, als Verbindungselement in den östlichen Bereich des Stadtteils. Diese öffentlichen Räume finden allseitige Nutzung seitens der Bewohner/innen. Besonders der Georg-Stock-Platz wird von den vielen Vereinen als Ort für Feierlichkeiten genutzt. Speziell die Wehlheider Kirmes lockt viele Menschen aus der Umgebung an.
Der Kurt-Kersten-Platz bietet neben einem kleinen gastronomischen Angebot auch einen öffentlichen Grünraum in zentraler Lage. Die Drusel, welche die anfängliche Wasserversorgung des Ortes geprägt hat, und der direkt an das Untersuchungsgebiet angrenzende Grünraum – Am Heimbach – sind Alleinstellungsmerkmale für das Quartier.
Kennzeichnend für das Fördergebiet ist eine engagierte Bürgerschaft, die sich durch das traditionelle und intensive
Vereinsleben stark herausgebildet hat und großes Interesse an der Entwicklung ihres Quartiers zeigt.
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Anreizprogramm
Im Rahmen des Anreizprogramms „Alter Ortskern Wehlheiden“ können finanzielle Mittel aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ als Anstoß für bestimmte private Investitionen von der Stadt an private Bauherren weitergegeben werden. Gefördert werden Maßnahmen, die der Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Ladenlokalen dienen oder zur Verbesserung oder Schaffung gebäudebezogener Freiflächen beitragen.
Über das Anreizprogramm werden daher die Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger unterstützt, ihre Wohnumgebung zu verbessern, das Stadtbild zu verschönern, wohnungsnahe Aufenthaltsbereiche auch für Mieterinnen und Mieter zu schaffen sowie ökologische Verbesserungen zu erreichen. Einen Förderschwerpunkt bildet die Aufwertung von Fassaden, die Begrünung von Dächern sowie die Entsiegelung, Begrünung und Gestaltung von privaten Außenflächen, insbesondere Innenhofsituationen. Darüber hinaus werden die Aufwertung und Wiedernutzung von Ladenlokalen unterstützt. Aber ebenfalls moderate energetische Sanierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit sind förderfähig, um einen weiteren Beitrag im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung zu leisten.
Die Richtlinie zum Anreizprogramm wurde noch nicht durch die politischen Gremien beschlossen – befindet sich jedoch in Vorbereitung. Der Beschluss und damit der Start des Anreizprogramms ist im Laufe des Jahres 2024 anvisiert. Bisher dahin können Interessierte gerne das Beratungsangebot im Quartiersbüro in Anspruch nehmen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Privatleute können Zuschüsse beantragen, wenn:
- ihr Haus/Grundstück im Fördergebiet „Alter Ortskern Wehlheiden“ liegt (Karte Fördergebiet[JE1] );
- sie andere Förderprogramme (z.B. KfW) schon geprüft oder genutzt haben.(Die Städtebauförderung soll nur nachrangig genutzt werden.);
- sie den Förderantrag vor Beginn der Bauarbeiten eingereicht und sich fachlich beraten lassen haben;
- sie sich beeilen: Die Fördermittel werden nach dem zeitlichen Eingang des Antrags vergeben.
Was kann gefördert werden?
Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Ladenlokalen:
- (denkmalgerechte) Fassadensanierung (z.B. Maßnahmen zur Instandsetzung und Gestaltung von Fassaden, die der architektonischen Gestaltung des Hauses entsprechen und sich ins Straßenbild einfügen; Aufarbeitung bzw. Nachbau historischer Fenster und Türen)
- Sanierung und Reaktivierung leerstehender oder sanierungsbedürftiger Bausubstanz zu eigenen oder fremden Wohnzwecken sowie zur gewerblichen oder freiberuflichen Nutzung
- Modernisierung der Gebäudeinfrastruktur auf heutige Standards der Gebäudetechnik (z.B. Erneuerung von Leitungen, barrierefreie Bäder, Anpassung von Grundrissen an heute Raumbedürfnisse)
- energetische Sanierung (z.B. Fassadendämmung, Fenster, Dachbodendämmung, Dachsanierung)
Verbesserung oder Schaffung gebäudebezogener Freiflächen:
- die Entsiegelung und Begrünung von gebäudebezogenen Freiflächen, die Begrünung von Fassaden und Dächern, die Verbesserung der Biodiversität sowie Maßnahmen, die zu einer verzögerten Ableitung von Niederschlagswasser führen,
- die Umgestaltung von Freiflächen, etwa zugunsten der Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Anlage gärtnerisch genutzter Bereiche oder der Schaffung gemeinschaftlich genutzter Freiflächen und Innenhöfen,
- der Rückbau leerstehender Gewerbeimmobilien sowie Nebengebäuden, sofern der Rückbau der Verbesserung oder Schaffung gebäudebezogener Freiflächen dient. Die rückzubauenden Gebäude dürfen dabei weder Einzeldenkmale oder historische Gebäude sein, die die Bedeutung einer denkmalgeschützten Gesamtanlage ausmachen, noch dürfen sie visuell wichtige Bestandteile einer denkmalgeschützten Gesamtanlage sein
Ebenfalls förderfähig sind:
- Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen für den vereinbarten Fördergegenstand
- Eigenleistungen (Materialkosten)
Wie viel Geld kann man bekommen?
Bei Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Ladenlokalen können max. 25% der förderfähigen Ausgaben gefördert werden. Die max. Fördersumme beträgt 19.999 EUR brutto je Objekt.
Bei Maßnahmen zur Verbesserung oder Schaffung gebäudebezogener Freiflächen können bis zu 85% der förderfähigen Ausgaben gefördert werden. Die max. Fördersumme beträgt 19.999 EUR brutto je Objekt.
Es kann jeweils für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Ladenlokalen als auch für die Verbesserung oder Schaffung gebäudebezogener Freiflächen Fördermittel beantragt werden. Somit beträgt die maximale Fördersumme 39.998 € pro Objekt.
Georg-Stock-Platz
Entwicklung und Umgestaltung Georg-Stock-Platz
Die städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des Georg‐Stock‐Platzes ist eine der zentralen Maßnahmen des Städtebauförderprogramms. Bereits 2020/2021 wurde ein städtebaulich‐freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb zur Umgestaltung und Entwicklung des Georg‐Stock‐ Platzes durchgeführt.
Der Siegerentwurf wird derzeit in einen Bebauungsplan überführt, dessen Aufstellung im Dezember 2023 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Eine detaillierte Vorstellung des Siegerentwurfs der Kasseler Büros Foundation 5+ Landschaftsarchitekten und ebene 4 sowie Informationen über die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens können unter folgendem Link eingesehen werden: Georg‐Stock‐Platz in Wehlheiden wird neu gestaltet (Öffnet in einem neuen Tab)
Als nächste Schritte sind unter anderem ein Bodengutachten zur Verortung des Bodendenkmals, die Konkretisierung der Planungen für Jugendräume, Wohnbebauung und Platzgestaltung etc. sowie das Aufstellen eines Bebauungsplans vorgesehen.
Wehlheider Platz
Der Wehlheider Platz zählt innerhalb des alten Ortskerns zu den ortsprägenden öffentlichen Plätzen. Er fungiert als Schnittpunkt wichtiger Verkehrsachsen und nimmt verschiedene Nutzungsfunktionen ein. Eine dieser Nutzungen ist der gut frequentierte Wehlheider Wochenmarkt, der eine wichtige Versorgungsfunktion, sowohl für Wehlheiden als auch die umliegenden Stadtviertel, einnimmt.
Um den in die Jahre gekommenen Wehlheider Platz aufzuwerten, ist eine funktionale als auch gestalterische Erneuerung des Platzes vorgesehen. Diese umfasst insbesondere die Schaffung attraktiver Aufenthaltsmöglichkeiten im gesamten Platzbereich, die Herstellung von Barrierefreiheit, die Umsetzung eines Bepflanzungs- und Beleuchtungskonzepts, die Überprüfung der vorhandenen Markttechnik sowie die Erneuerung des sanierungsbedürftigen Pflasters.
Anfang 2024 wurden das Landschaftsarchitekturbüro GTL aus Kassel sowie das Ingenieurbüro Oppermann aus Vellmar mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Erneuerung des Wehlheider Platzes beauftragt. In der Machbarkeitsstudie werden auf Grundlage eines breit angelegten Beteiligungsprozesses Entwurfsvarianten erarbeitet und mit einer Kostenschätzung hinterlegt.
Förderung von Einzelmaßnahmen
Im Fördergebiet befinden sich eine Vielzahl sanierungs- und modernisierungsbedürftigen Gebäuden. Für ortsbildprägende Gebäude mit Ausstrahlwirkung auf den alten Ortskern und zur Sicherung der historischen Ortskernstruktur steht ein jährliches Fördermittelbudget zur Verfügung. Bei diesen sogenannten Einzelmaßnahmen sind für eine Förderung bestimmte Kriterien zu erfüllen, wie z. B. die ortsbildende/besondere stadträumliche Bedeutung des Objekts oder das vorbildgebende Konzept für eine energetische Sanierung.
Schönfelder Straße 21
Das Objekt in der Schönfelder Straße 21 weist aufgrund seiner Lage eine besondere städtebauliche Bedeutung für den alten Ortskern von Wehlheiden auf.
Das im Jahr 1900 erbaute Fachwerkhaus hat eine ortbildprägende Wirkung und liegt an der Drusel, gegenüber des Georg-Stock-Platzes. Im Rahmen des
Städtebauförderprogramms wurden Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle angestoßen, die im weiteren Jahresverlauf abgeschlossen werden.
Wittrockstraße 15-19
Die Immobilie liegt direkt an einem wichtigen Kreuzungspunkt im alten Ortskern von Wehlheiden und ist im Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft Vereinigte Wohnstätten 1889. Die Wohngebäude sind sowohl energetisch als auch optisch in einem schlechten Zustand.
Eine Schwierigkeit bei der Modernisierung ist die Gebäudestruktur mit Versprüngen, vielen Fensterflächen und Erkern. Mit den Sanierungsarbeiten soll noch 2023 gestartet werden.
Tischbeinstraße 123
Das gründerzeitliche Kulturdenkmal aus dem Jahr 1909 hat aufgrund seiner Lage eine prägende Wirkung für das Erscheinungsbild des Fördergebiets, insbesondere als Entree für den angrenzenden Kurt-Kersten-Platz.
Das Mehrfamilienhaus beherbergt im EG eine Gastronomie. Die geplante Sanierung/Modernisierung umfasst u. a. die Erneuerung von Fenstern und Dachdämmung.
Übersichtsplan der Maßnahmen
Öffentlichkeitsarbeit
Ein wichtiger Auftakt für die Kommunikationskultur im Fördergebiet war die Gründung der AG Kommunikationsstrategie – bestehend aus Mitgliedern der Lokalen Partnerschaft, Fachämtern, der Bewohnerschaft und Eigentümer/-innen aus dem Fördergebiet. Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses wurden Kernaussagen zu Wehlheiden gemeinsam erarbeitet.
Die Kommunikation des Projekts in der Öffentlichkeit wird mit einem eigenen Logo/Erscheinungsbild vorangetrieben. Das mit der Lokalen Partnerschaft, dem Ortsbeirat sowie der Stadt Kassel abgestimmte Erscheinungsbild visualisiert die wichtigsten Kernaussagen zum Alten Ortskern Wehlheiden: zentral gelegen, vielfältig und bunt durchmischt, mit baulicher und sozialer Vielgestaltigkeit, ein grüner Stadtteil der kurzen Wege. Das Erscheinungsbild unterstützt die Akzeptanz und Identifikation mit dem Fördergebiet und soll als Aufruf zur aktiven Mitarbeit dienen.
Die erstellte Wort-Bild-Marke visualisiert die räumlichen Strukturen Wehlheidens als Puzzleteile und fordert mit dem Slogan „Wehlheiden zusammen“ zur Identifikation und gemeinsamen, aktiven Mitarbeit an den unterschiedlichen Projekten im Fördergebiet auf.
Newsletter
Für das Fördergebiet wurde ein E-Mail-Newsletter eingerichtet, der über die Entwicklungen im „Alten Ortskern Wehlheiden“ und den Fortschritt der einzelnen Projekte informiert. Wenn Sie Interesse an der Aufnahme in den E-Mail-Verteiler haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an Frau Jeckel vom zuständigen Fördergebietsmanagement: elisabeth.jeckelnh-projektstadtde.
Quartiersbüro
Anfang 2024 ist mit der Eröffnung des Quartiersbüros eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle rund um Fördermöglichkeiten für Private sowie allgemeine Fragen zum Stadtentwicklungsprozess entstanden. Das Quartiersbüro soll zudem als Treffpunkt für lokale Initiativen und Vereine sowie als Veranstaltungsstätte für kleinere Sitzungen und Ausstellungen etabliert werden.
Das Quartiersbüro befindet sich in der Gräfestraße 4 und ist wöchentlich donnerstags, 15:00 – 19:00 Uhr sowie freitags, 9:00 – 13:00 Uhr, geöffnet.
Kontakt
Lena Palazio
Anschrift
Raum: 202
Untere Königsstraße 46
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 787-6312
- 0561 787-6115
- lena.palaziokasselde
Carina Schlummer
Anschrift
Raum: 202
Untere Königsstraße 46
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 787-6313
- 0561 787-6115
- carina.schlummerkasselde
ProjektStadt (Fördergebietsmanagement)
Anschrift
Julia Lindemann
Wolfsschlucht 18
34117 Kassel
Anschrift
Elisabeth Jeckel
Wolfsschlucht 18
34117 Kassel